Beim heutigen Besuch der Sevenload Startseite wird der Nutzer mit einem neuen Angebot überrascht. Dem legalen anschauen eines Filmes aus dem Portfolio von Warner Bros.: Hangover.
Die mit 35 Millionen USD produzierte Komödie brachte es laut amerikanischem Box Office auf stolze 459 Millionen USD Bruttoeinnahmen (knapp eine halbe Milliarde US Dollar), fast die Hälfte dieser Bruttoeinnahmen wurden außerhalb der USA generiert.
Illegal schaffte es der Film laut TorrentFreak auf Platz 1 der am meisten heruntergeladensten Filme im BitTorrent Netzwerk und hängte sogar Blockbuster wie Terminator Salvation, den neuen Harry Potter, und Transformers 2 ab (Stand: 20. Juli 2009).
Grund genug dem übrig gebliebenen Publikum den Film online zu präsentieren. “Zeitgleich zum DVD-Start” offenbart die von Sevenload herausgegebene Pressemitteilung (Teil 1, Teil 2). Den Klick auf den Werbebanner sollte man also wagen – nach ein paar Sekunden lädt auch schon die Landing Page, auf der mehrere freie Videos (Trailer und Interviews) zum Film online in annehmbarer Qualität abgerufen werden können – kostenlos, um den Appetit zu wecken.
Wer den stolzen Preis in Höhe von 4,99 € zahlen möchte klickt auf den oben angelegten Button und wird wie es auch in der Pressemitteilung steht mit einer einfachen Anmeldeprozedur konfrontiert. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen ob man bei Sevenload angemeldet ist, es handelt sich also offenbar um eine separate Anmeldung. Lediglich eine E-Mail Adresse und ein Passwort muss definiert werden, schnell noch die AGBs abhaken, und schon wird man darauf hingewiesen einen Aktivierungslink per E-Mail erhalten zu haben. In der Zwischenzeit verweilt der Nutzer auf der Anmeldemaske.
Kurze Zeit später kommt schließlich auch die E-Mail an. Mit großer Freude klickt der Nutzer auf den Aktivierungslink und landet schließlich, nein – nicht beim Film, auch nicht bei der Zahlungsprozedur, sondern auf einer Seite mit einer Fehlermeldung. Wahrlich kein Kinoerlebnis. Wie zu vermuten ist werden mehr als 90% aller Nutzer jetzt einfach nichts weiter tun und trotz der Bereitschaft den stolzen Preis i.H.v. 4,99 € zu zahlen enttäucht sein. Zu vermuten ist auch, dass diese Erfahrung abschrecken wird zukünftige legale Filmangebote zu nutzen, da man schließlich schon einmal eine negative Erfahrung gemacht hat. In unserem Testfall haben wir jedoch eine E-Mail an den Support geschrieben und hoffen, dass wir hoffentlich bald in den Genuss kommen können den Film legal online schauen zu können. Bis morgen Abend geben wir dem Support eine Chance, danach muss doch die alte gute Videothek herhalten. Wir werden berichten.
Update: Einen Tag später meldete sich die Kundenbetreuung und war in der Lage das Problem zu lösen. Der Film ließ sich bezahlen und abspielen, stellte jedoch qualitativ keine Konkurrenz zur gewohnten DVD Qualität dar.
Hat sevenload überhaupt eine Chance?
Ganz gewiss ja, sollte man in der Lage sein die oben geschilderten technischen Probleme zu lösen. Wir können noch nicht mit Gewissheit sagen ob Zahlungsprozedur und der Abruf des Films einfach sind, werden aber gerne darüber berichten, sobald die technischen Hindernisse beseitigt worden sind.
Konkurrenz hat sevenload bei diesem Thema aber gewiss, zwar keine legale, aber eine Konkurrenz die von der Filmindustrie selbst als solche bezeichnet wird, beispielsweise Kino.to.
Was ist Kino.to? Kino.to ist eine vom Betreiber manuell zusammengestellte Linksammlung zu überwiegend illegal bereitgestellten Inhalten. Den Film Hangover konnten wir im Handumdrehen auf Kino.to finden. Der weiterführende Klick leitet uns zu einer Unterseite des Dienstleisters Archiv.to, ein weiterer Klick auf den Play-Button spielt den Film ab, das vorspulen funktioniert auch, und wer schon das Ende sehen möchte kann auch bis zu dieser Passage im Film vorspulen.
Was fehlt? 1) Der Urheber wird nicht entlohnt, 2) Der Film ist nicht durch Sicherheitsmaßnahmen geschützt und kann von jedem Betrachter weiterverbreitet werden und 3) die Zahlungsprozedur, damit der Zuschauer ein Entgelt entrichtet fehlt. Ein Dilemma ist es jedoch trotzdem, vergleicht man die zum aktuellen Zeitpunkt nicht funktionierende legale Alternative mit der Drei-Klick Version aus illegalem Hause.
Was ist Archiv.to?
Archiv.to funktioniert wie RapidShare. Ein Nutzer lädt ein Video hoch, und es wird ein privater Link mit einem “Eingangscode” für die Zielseite mit dem Videoinhalt generiert. Es wird meistens behauptet es handele sich dabei um das private Urlaubsvideo. Ohne diesen Link zu kennen, weiss ein Außenstehender erstmal nicht, dass sich das Video, in unserem Fall der Film Hangover, überhaupt auf Archiv.to befindet. Nun wird der Link aber wie oben beschrieben auf einer “Link-Seite”, nämlich Kino.to, publiziert. So ist es jedem Besucher der Link-Seite möglich mit dem publizierten Link das Video auf Archiv.to aufzurufen.
Das mögliche Argument von Archiv.to, es könne Urhebern nicht Zugriff auf alle Videos zur Überprüfung geben, mag stimmen – denn wer will schon, dass sein privates Urlaubsvideo von “Piratenjägern” zur Überprüfung angeschaut wird, trotzdem jedoch gibt es auch im Fall von Archiv.to dieselbe Lösung, die bereits für RapidShare funktionieren kann. Im dritten Urheberrechtsdiskurs wurde die Lösung als “3. Lösungsweg” bereits ausführlich erklärt. Mittlerweile hat es die GEMA sogar geschafft brauchbare Urteile von deutschen Gerichten zu erwirken, die Seiten wie Archiv.to oder RapidShare dazu verdonnern solche Lösungen einzusetzen.
Bravo, liebe GEMA. Wieso aber hat die Filmindustrie, in diesem Fall der zuständige Urheber (Warner Bros.) noch nichts unternommen um ähnliche Wege zu gehen? An Unkenntniss hat es jedenfalls nicht gelegen, zumindenst liegen uns Informationen vor die dies bestätigen. In jüngsten Diskussionen zum Thema Raubkopiererei wurde festgestellt, “Geld sei bei den Piraten nicht zu holen”, man solle “Sozialstunden” verhängen. Im selben Dokument wird jedoch auch bestätigt, dass RapidShare jeden Monat einen Umsatz von 5 Millionen Euro erwirtschaftet.
Die New York Times berichtet von Verlusten in Höhe von 20 Mrd. Dollar jährlich für die kreative Branche. Das müssen eine ganze Menge Sozialstunden sein.
Wer betreibt und unterstütz ShareHoster
Die äußerliche Hülle zeigt eine dunkle Internetseite, wie bei Archiv.to, oder aber auch ein Unternehmen wie RapidShare, welches nicht in die Pflicht genommen werden möchte Urheberrechtsverstöße selbst zu verhindern, zeitgleich jedoch gegen solche Verstöße in jeglicher Form ist. Zugegeben, solange der Betrieb aufrecht erhalten werden kann sind zumindest die wirtschaftlichen Bedingungen für ein profitables Geschäft gewährleistet, unahängig davon welche Position vertreten wird. Mit Sozialstunden wird man das Problem jedoch nicht lösen können, denn hinter den ShareHostern stecken wie im Fall RapidShare deutlich gemacht Unternehmen mit sehr viel Geld.
Doch wie finanziert sich Archiv.to? Unterhalb des gestreamten Videos befindet sich ein Link um den Inhalt als Datei, neben der normalen Streaming-Lösung, herunterzuladen. Dieser führt zur Startseite von Usenet.nl. Es ist anzunehmen, dass Archiv.to von Usenet.NL dafür entlohnt wird. Auf den ersten Blick ist Usenet.nl ein Usenet-Anbieter mit gemeldetem Firmensitz in Italien, interessanterweise ohne italienischsprachige Internetseite. Auf den zweiten Blick fällt uns jedoch auf, dass die Software im Grundgerüst der von UseNeXT sehr ähnlich ist, und beim Werbepartner Mininova hatte man wohl vergessen die Linkbeschreibung die früher zur UseNeXT Seite führte in “Usenet.NL” umzuändern, interessanterweise führt die UseNeXT Werbung auf Mininova zur Usenet.NL Seite. Über UseNeXT wurde bereits ausführlich berichtet.
Ein Ping auf die Domain archiv.to führt uns zur IP-Adresse 81.171.77.230. Diese Server liegen im Netzwerk von EWEKA wie uns das Whois weiter verdeutlicht. Eweka ist ein Hoster sowie auch ein Usenet-Anbieter. Eweka wurde von einem größeren Unternehmen, das UseNeXT mit Usenet-Zugängen beliefert hat, aufgekauft, und zwar von Highwinds. Highwinds ist ein Usenet-Anbieter, stellt seine Serverkapazitäten jedoch gleichzeitig auch für das Streaming größerer Events zur Verfügung, wie im jüngsten Fall dem Live-Streaming des Michael Jackson Memorial Events. Desöfteren von weiteren Kapitalgebern finanziert, in einem Fall mit 55 Millionen USD wurde Highwinds auch von den European Founders finanziert. European Founders hat u.a. auch studiVZ und MyVideo finanziert. Fassen wir die interessantesten Verzweigungen zusammen: archiv.to betreibung Werbung für Usenet.nl, das offensichtlich in einer Beziehung zu Usenext oder der Usenext Softwareplattform steht, archiv.to wird auf Servern gehostet die im Eweka Netzwerk stehen, Eweka gehört Highwinds, Highwinds beliefert Usenext, respektive Usenet.nl, wofür wiederrum bei archiv.to Werbung betrieben wird.
Interessant ist hierbei jedoch auch eigentliche Finanzierungskette, die uns von archiv.to zu ähnlichen Videohostern führt, die gleichzeitig Konkurrenten von Sevenload darstellen. Die Welt ist klein, doch eine Partei ist in dieser Finanzierungskette nicht dabei, Warner Bros., der eigentliche Urheber – ob die von “Piratenjägern” vorgeschlagenen Sozialstunden oder doch eher fortschrittliche Technologien dieses Problem lösen werden wird sich in Zukunft noch zeigen.
Was heißt denn hier immer stolzer Preis? Wesentlich billiger bekommt man’s doch in Videothek/iTunes auch nicht. Und 4,99 € sind ja nun auch keine Unsummen, oder? Natürlich sollte der Link dann auch gehen.
Weiterhin sonst aber ein netter Artikel, bloß die ständige Verlinkung von Bildern (gehen in neuen Fenster auf), welche den Lesefluss unterbrechen ist mangelhaft. Das kann man auch besser in WordPress einbinden.
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Jakob Zogalla, zer(o_0)ne erwähnt. zer(o_0)ne sagte: RT @hathead: "Hangover" von Warner Bros. – sevenload vs. sharehoster http://bit.ly/5XqVqp [...]
[...] Musikindustrie haben derzeit ein Interesse an digitaler Content-Distribution. Schon gar nicht zu anständigen Preisen. RapidShare ist der Industrie schon seit langem ein Dorn im Auge, was sich auch in Zahlreichen [...]