Es ist keine komplette Abschaltung, sondern nur die Abschaltung der Kategorien, in denen Nutzer anonym, ohne Identitätsnachweis, Torrent Dateien hochladen konnten.
Was sind Torrent Dateien?
In einer Torrent-Datei steht eine Übersicht von Dateinamen drin, wie z.B. TheDarkKnight-IllegalKopie.avi oder TheDarkKnight-IllegalKopie-DeutscheTonspurAusDemKino.mp3. Manchmal steht dort aber auch nur “tdk.avi” drin, was so gar nichts mit dem Film “The Dark Knight” von “Warner Bros.” zu tun hat. Wir machen es kurz, deswegen gehen wir nicht auf die Details ein, die auch in dieser Torrent-Datei enthalten sind – zu bemerken ist jedoch: In dieser Torrent-Datei ist kein urheberrechtlich geschütztes Material drin. All diese Informationen bilden schließlich einen sogenannten Info-Hash.
In dieser Torrent Datei steht auch einer oder mehrere sogenannter Tracker Server drin, wie z.B. meintracker.de, minitracker.de oder z.B. supertracker.com.
Mit diesen Informationen aus der Torrent-Datei verbindet sich der BitTorrent Client (z.B. http://www.bittorrent.com) mit einem der Tracker-Server, wie z.B. meintracker.de und sagt ihm: “Hey, hier bin ich – mit folgendem Info-Hash – und ich möchte gerne am Tausch dieser “tdk.avi” teilnehmen, hier ist meine IP!”. Der Tracker-Server nimmt die IP in das Verzeichnis auf und ordnet dieser den Info-Hash zu. Damit weiss also der Tracker-Server, dass ich eine Datei aus dem Paket mit dem o.g. Info-Hash herunterladen will, z.B. tdk.avi, was dann wiederrum die urheberrechtlich geschützte (illegale) Kopie des Films “The Dark Knight” von “Warner Bros.” sein könnte.
Nun erhalte ich vom Tracker-Server eine Liste von IP-Adressen, die auch das o.g. Paket tauschen möchten, samt IP-Adresse. Mein BitTorrent-Client verbindet sich schließlich zu diesen anderen Nutzer, über die IP-Adresse – d.h. es wird eine direkte Verbindung aufgebaut – der Tracker-Server weiss nicht einmal ob die Clients untereinander reden oder nicht, obwohl es sie untereinander bekannt gemacht hat.
Schließlich tauschen die Clients kleine Bruchstücke dieser tdk.avi untereinander aus. Hat man genügend Bruchstücke als Client von anderen Clients gesammelt, kann man schon in das Video-/Audio-Material reinschauen – oft jedoch erst am Ende. Man muss jedoch kleine Bruchstücke die man erhalten hat auch direkt an andere Clients weitergeben, die diese noch nicht haben. Hierfür sorgt ein etwas komplexeres P2P Protokoll, das jedoch nicht Gegenstand dieses Artikels ist.
Was machte also nun Mininova?
Mininova erlaubte seinen Nutzern diese Torrent-Dateien zu speichern und per Suchbegriff zu finden. Fazit: Mininova erlaubte den Informationsaustausch darüber, über welchen Tracker ein Nutzer (möglicherweise) zu welcher Datei kommen könnte. Dasselbe wie eine Suchmaschine mit Links? Nein, Mininova tat noch viel weniger, denn es verlinkte nur indirekt, über die Torrent-Datei auf einen Tracker. Vergleich:
Braveheart – Der Film
findet man auf www.maxdome.de
Ob www.maxdome.de tatsächlich in der Lage ist den Film Braveheart zu liefern, weiss der Nutzer nur wenn er eigenständig auf www.maxdome.de landet und dort nach Braveheart sucht.
Wo ist das Problem?
Zu allererst hat man die Technik nicht so richtig verstanden und ist davon ausgegangen, Mininova würde direkte Links zu urheberrechtlich geschützten Werken liefern, auch wenn diese Werke sich noch auf Festplatten von Millionen Nutzern weltweit befinden würden. Möglicherweise wollte man es aber auch nicht richtig verstehen. Richtig ist: Das macht der Tracker-Server, mehr oder weniger – zumindest sagt der Tracker-Server: Hey, User XYZ mit IP ABC hat mir gesagt, er hätte diese Datei oder zumindest Bruchstücke dieser Datei, Ihr solltet euch mal miteinander unterhalten.
Das eigentliche Problem entstand jedoch erst, als Mininova:
- großzügig Werbung auf seiner Plattform eingebunden hatte, das Gericht interpretierte dies als “von Urheberrechtsverletzungen profitieren”
Das wäre soweit auch nicht schlimm gewesen, wenn man hätte beweisen können, dass die Einnahmen aus der Werbung “größtenteils” nicht über die urheberrechtlich geschützten “Pseudo-Links” generiert worden sind. Dies konnte man jedoch nicht beweisen.
- das Notice and Takedown, kurz NTD, nicht Ernst nehmen. NTD ist ein Verfahren bei dem der Urheber Mininova sagt: Hier auf deiner Seite gibt es einen Pseudo-Link zu einem Tracker der wiederrum zu einigen Rechner führt, die wiederrum unser Werk illegal verbreiten/tauschen (könnten). Mininova nimmt dann diesen Pseudo-Link runter. Mininova hat jedoch im eigenen Forum dieses Verfahren nicht ernst genommen und aufgefordert, man solle die Datei einfach nochmal hochladen wenn sie über dieses Verfahren runtergenommen wurde. Da diese Aussage von Moderatoren/Administratoren im Forum gemacht wurde, ging der Richter davon aus, dass dies die offizielle Stellungnahme des Unternehmens Mininova B.V. wäre, die schließlich Betreiber und Angeklagter im Prozess waren.
- selbst Pseudo-Links zu urheberrechtlich geschütztem Material hochladen. Ein Nutzer beschwerte sich im Forum von Mininova, dass er nur die Demo-Version von Monopoly Jr. heruntergeladen hätte. Der Administrator der Seite, nebenbei auch einer der Geschäftsführer, teilte dem Nutzer mit: Hey, schau mal drauf, jetzt ist die volle Version drin. In einem anderen Fall, entfernte jemand vom Mininova Team das Fake des Spiels GTA und ersetzte es durch eine Torrent-Datei die zur richtigen illegalen Kopie führte. Man muss nicht lange raten um zu verstehen, wie der Richter dieses Verhalten interpretiert hat.
- Kategorien wie “Disney”, “CSI”, “Desperate Housewifes” verwalten. Wenn der Seitenbetreiber sagt, hier bitte alles reintun was mit “Disney”, “CSI” und “Desperate Housewifes” zu tun hat, dem muss klar sein, dass man damit urheberrechtlich geschütztes Material von Disney oder den zwei Serien gemeint hat – jedenfalls hat das der Richter so gesehen, zu Recht. Mininova ist es nicht gelungen Beispiele dafür zu machen, dass in den o.g. Kategorien Material reingestellt wurde, was nicht urheberrechtlich geschützt ist, wie z.B. “private Aufnahmen von einem Disney-Fan”. Ferner erklärte Mininova, die o.g. Kategorien würden “automatisch erstellt werden”, konnte aber nicht beweisen wie dieser Automatismus genau funktionieren solle.
- pornografische Inhalte, Inhalte mit Gewalt oder nicht-familienfreundlichen Inhalten, Inhalte mit Viren, Inhalte mit Fehlern, durch das Team manuell aussortieren und löschen – Inhalte die Urheberrechte verletzten jedoch nicht beachten. Wenn man beweist, dass man über 3,000 neue Torrent Dateien, die jeden Tag hochgeladen wurden, auf die o.g. Kriterien manuell filtern kann und möchte, erscheint es dem Richter doch etwas unvernünftig, den kleinen aber doch wichtigen Faktor “Urheberrechte” nicht mit einzubeziehen.
Das Resultat
Der Richter beschließt, innerhalb von drei Monaten ist jedes erdenkliche Torrent von der Plattform verschwunden, was indirekt zu einer urheberrechtlich geschützten Datei führt. Natürlich nicht zu irgendeiner urheberrechtlich geschützten Datei. Der Vertreter der Urheber stellte hierfür eine Liste von über 20.000 Titeln zur Verfügung, und wollte diese ständig aktualisieren (neue Filme im Kino, neue veröffentlichte Alben, etc.).
Anhand zahlreicher Recherchen wurde klar, dass nur 20% der Torrent-Dateien über einen gewissen Zeitraum direkt zu Dateien führten, die möglicherweise Werke aus der o.g. Liste enthalten haben könnten. Ja, man hätte diese Daten aussortieren können, der Richter forderte jedoch eine 100%ige Lösung, da ansonsten horrende Strafen mit bis zu 5 Millionen Euro fällig geworden wären. Da es eine 100%ige Lösung nicht gibt, wurde der unkontrollierte Teil der Plattform einfach geschlossen.
Was lernen wir daraus?
Anhand des von Mininova veröffentlichten Urteils lässt sich herauslesen, dass der Richter es nicht generell auf das BitTorrent Netzwerk oder solche Plattformen abgesehen hat. Es sieht eher danach aus, Mininova die Schuld für die Verletzungen zu geben, und zwar mit der Begründung, man wäre nicht sorgfältig genug gewesen um Verletzungen zu verhindern – Begründet mit den harten, o.g. Fakten.
Die o.g. Fakten scheinen auszureichen um jemandem zu unterstellen, er würde absichtlich Urheberrechtsverletzungen dulden oder fördern – dies kann man jedoch nicht auf jede BitTorrent-Plattform übertragen, sofern sie nicht dieselben Fehler wie Mininova macht und sich stattdessen einfach nur neutral verhält, so wie z.B. ein Internet Service Provider (AOL, T-Online, Time Warner Cable) oder eine Suchmaschine, wie Bing.
Ja wie ärgerlich,
einer meiner Hauptanlaufstellen für Torrents gewesen..
Die ganzen Bittorrent- und Rapidshareportale sowie Streamseiten befinden sich doch permanent in rechtlichen Grauzonen bzw. werden unteschiedlich bewertet. Letztendlich ist und bleibt es illegal, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung des Rechtehalters auf den eigenen Rechner zu laden, zu speichern und weiter zu verbreiten – egal, auf welche Art und Weise man das tut.