Der von Aldor Nini verfasste Beitrag zum Usenet-Dienst UseNeXT auf buildblog zieht offenbar rechtliche Konsequenzen nach sich. Interessanterweise ist dieser Beitrag mitlerweile auch im Usenet aufgetaucht.
Der Artikel beschreibt die Struktur hinter dem internationalen Anbieter UseNeXT, den dahinterliegenden Anbietern, sowie die Funktionen des Dienstes in Bezug auf urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial.
Bereits 2 Tage nach Veröffentlichung des Beitrages erhielten sowohl der Autor als auch der Betreiber dieser Seite eine Aufforderung zur Unterlassung bestimmter Behauptungen.
Wir kommentieren dies wie folgt: Sämtliche beanstandeten Passagen des Beitrages sind wahr. Darüber hinaus stimmen wir mit UseNeXT in folgendem überein:
“Jeder hat über UseNeXT das Recht, sich aus der allgemein zugänglichen Quelle des Usenets ungehindert zu unterrichten und seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Niemand muss durch die Nutzung des Usenets befürchten, wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt zu werden.”
Wir sind der Ansicht, dass dies eine wichtige Sache ist und hoffen daher, dass der auf buildblog und im Usenet veröffentlichte Beitrag unzensiert erhalten bleibt.
Anbei unsere Presseerklärung vom 10.10.2009 auf Englisch.
[...] urheberrechten verletzt fühlen möge er mich bitte anrufen. Mein Bedarf an Anwaltspost ist derzeit eher gedeckt. Submit this to Script & StyleShare this on BlinklistShare this on del.icio.usDigg this!Post [...]
Ich sehe das eigentlich genauso. UseNext ist auch nur ein Zugangsanbieter wie etwa T-Online und ALice auch. Diese sind ja auch nicht illegal, nur weil sie theoretisch den Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bieten. Man muss das immer etwas differenzierter betrachten als es tatsächlich ist. Dennoch sollte freie Meinungsbildung nicht zensiert werden, solange man nicht offensichtlich versucht einen Schaden hinzuzufügen. Ich glaube dagegen gab es auch schon einige Gerichtsurteile, oder?