Dies ist die Fortsetzung des letzten Teils unserer Artikelserie zum Urheberrechtsdiskurs. Es geht um technische Filtermöglichkeiten in P2P Netzwerken.
Das System könnte durch einen weiteren Mechanismus für mehr Regulierung sorgen, der allerdings auch vom Urheber akzeptiert werden müsste. Der Weg von der Verbreitung, Identifizierung, Verifizierung, über die IP-Adresse bis zum Nutzer ist eine sehr kostspielige Angelegenheit. Als Internetnutzer könnte man, durch präventiv kooperatives Verhalten, zumindest einige Kosten reduzieren:
1. Der Nutzer installiert eine Softwarelösung, die mit seinem favorisierten P2P Programm zusammenarbeitet und ist in der Lage vom Urheber oder seinen Dienstleistern als illegal markierte Dateien zu erkennen. Der Nutzer sollte natürlich selbst entscheiden, ob er die Datei weiterhin herunterladen und eine Abmahnung riskieren möchte.
2. Sollte der betreffende Download noch nicht in einer Datenbank mit Informationen vorliegen, die besagt welche der getauschten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, kann der Nutzer über eine Softwarelösung auf einen soeben stattfindenden illegalen Download oder Upload während der Ermittlungsprozedur durch den Urheber oder sein Unternehmen, was üblicherweise Daten für Abmahnungen vorbereitet, hingewiesen werden. Der Urheber müsste nicht den komplizierten Ermittlungsweg gehen und eine Abmahnung verschicken, sondern könnte direkt den Download und Upload blockieren, bzw. zur Blockade mahnen. Die Nutzer sind in der Lage das Programm so einzustellen, dass bei Hinweisen sofort blockiert wird, was z.B. Eltern die Möglichkeit gibt, zu verhindern, dass ihre Kinder geschützte Dateien tauschen. In anderen Fällen wird der Nutzer, falls er selbst über einen Download und Upload entscheiden möchte, jedoch gefragt ob der Down- bzw. Upload blockiert werden soll.
Kann man selbstständig entscheiden, ob ein Download oder Upload rechtmäßig ist,
braucht man auf keine weitere Lösung zurückzugreifen, sollte dann jedoch damit rechnen, dass Fehler bestraft werden.
Es sollte auch verständlich sein, dass nicht unbedingt beim ersten Verstoß eine Strafe fällig werden muss – selbst bei den aktuellen Abmahnmethoden. Wenn ein Urheber eher erzieherisch tätig werden will, kann er auch lediglich eine Mitteilung an die Anschrift des identifizierten Nutzers verschicken, nachdem er das erste Mal aufgefallen ist. Beim zweiten oder dritten Vergehen kann der Urheber dann selbst entscheiden wie er vorgehen möchte.
Die Abmahnfalle wird zum aktuellen Zeitpunkt als gewinnbringendes Geschäft gehandhabt – der Gesetzgeber wird jedoch kaum Schutzmöglichkeiten für Urheber geschaffen haben um neue Geschäftsfelder für andere Unternehmen zu eröffnen.
Eine Anomalie des P2P Netzwerkes ist das sogenannte “verschlüsselte Tauschen von Daten”. Auf den ersten Blick hört sich dies nach einer Lösung an, die o.g. Strafmaßnahmen umgehen könnte, dies ist aber nicht so. Die Verschlüsselung der Daten hindert lediglich den Internetanbieter daran, die übertragenen Daten zu analysieren. Jedes andere Mitglied im P2P Netzwerk, auch der Urheber selbst, der zum selben Zeitpunkt die Datei abruft, kann die Daten entschlüsseln, die Identifizierung des Nutzers ist dabei weiterhin möglich. Da es ohnehin nicht möglich ist jedes Datenpaket auf einen Urheberrechtsverstoß durch den Internetanbieter in Echtzeit zu überprüfen, hat diese Form der Verschlüsselung zum aktuellen Zeitpunkt keine sonderlich beachtenswerte Bedeutung – außer man tauscht ein sensibles Urlaubsvideo mit der gesamten Internetgemeinde und möchte nicht, dass der Internet-Anbieter dieses Video sieht, was ziemlich sinnlos sein dürfte.
Eine Weiterentwicklung dieser “Verschlüsselungsform” ist die von “The Pirate Bay” ins Leben gerufene VPN Lösung. Diese verschlüsselt einerseits die Daten, verhindert jedoch zeitgleich, dass andere Nutzer den Uploader identifizieren können. Hört sich interessant an, ist aber leider sehr primitiv. Dabei wird aus einem P2P Netzwerk ein Peer to Server Netzwerk, d.h. die Daten durchlaufen den Server des VPN Betreibers und gelangen dann zum anderen Nutzer. Die Nutzer untereinander können nicht sehen wo der andere Nutzer eingeloggt ist. Der Server wäre dann aber in der Lage genau diese Identifikationsmaßnahmen durchzuführen. Eigentlich sorgt jedoch die von “The Pirate Bay” ins Leben gerufene Initiative dafür, dass den Urhebern das Leben noch viel einfacher gemacht wird. Der Server wäre nämlich in der Lage, bekannte Titel über Hashwerte, die über die Torrent-Dateien ermittelt werden können, direkt herauszufiltern, ohne dabei die Videodaten analysieren zu müssen. Das Prinzip des P2P ist mit dieser Lösung aber mehr oder weniger gestorben, denn es ist kein P2P mehr, es baut nicht auf die netzwerktechnischen Vorteile eines P2P Netzwerkes auf. Es ist eigentlich nur ein krampfhafter Versuch das Geschäftsmodell weiterhin aufrecht zu erhalten bzw. durch Medien eine Lösung anzukündigen, die sich sicherlich toll anhört, in Wirklichkeit aber nicht so toll ist. Ist der Server des VPN Betreibers überlastet, funktionieren auch keine Downloads mehr. Die nächste Frage stellt sich dann auch: Wenn sowieso Serverkapazitäten für die Downloads über das VPN bereitgehalten werden müssen, wieso kann der Inhalt dann nicht sofort vom Server übertragen werden, sondern muss den Umweg über tausende Festplatten anderer Nutzer gehen, um dann doch vom Server übertragen zu werden? Fazit: Sinnlos.
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