Ob eMule, Bittorrent oder Kazzaa. Alle Systeme beruhen auf demselben Prinzip: Mehrere Nutzer weltweit finden sich automatisch über ein System, stellen Daten, die Sie auf der Festplatte haben, anderen Nutzern zur Verfügung und laden zeitgleich Daten von anderen Nutzern. Dabei ist es unerheblich, ob man nun die ersten 20 Minuten eines Films mit 10.000 anderen Nutzern teilt und dafür die nächsten 20 Minuten des Films von anderen Nutzern herunterlädt, oder ob man eine ganz andere Datei von der eigenen Festplatte anderen Nutzern zur Verfügung stellt und dabei etwas vollkommen anderes von den Festplatten anderer Nutzer herunterlädt.
Wie sich diese Nutzer untereinander finden und woher die Software auf dem Rechner des jeweiligen Nutzers weiß, welche Inhalte zur Verfügung stehen hängt vom genutzten P2P Netzwerk ab.
Im eMule Netzwerk verbindet sich der Nutzer zu einem eDonkey Server. Dieser regelt Suchanfragen und Suchergebnisse und teilt jedem Nutzer automatisch mit, von welchem Nutzer er welche Fragmente und Dateien herunterladen kann. Im Bittorrent Netzwerk heißen diese Server Tracker. Eine sogenannte Torrent-Datei ist erforderlich, um den Tracker zu kennen und somit zu erfahren, welche Datei über diesen Tracker auf den Festplatten der anderen Nutzer verfügbar ist.
Im eDonkey (eMule) Netzwerk sind Suchmaschinen nicht unbedingt notwendig, diese Funktionalität bringt der eDonkey Server bereits mit. Im Bittorrent Netzwerk sind Suchmaschinen dagegen erforderlich. Sobald ein Nutzer über einen Tracker eine neue Datei, z.B. den neuen Harry Potter Film, anbieten möchte, generiert er eine Torrent Datei, lädt diese bei einer Suchmaschine, wie z.B. The Pirate Bay, hoch und ermöglicht es somit anderen Nutzern diese Torrent Datei in ihr Bittorrent Programm zu importieren. Das Bittorrent Programm kontaktiert den Tracker, tauscht mit ihm alle notwendigen Daten aus, um dann mit anderen Nutzern im Bittorrent Netzwerk, die auch mit diesem Tracker verbunden sind, Fragmente der Datei untereinander auszutauschen.
Tracker und Uploader halten sich meistens bedeckt, da sie unmittelbar mit dem Upload in Verbindung stehen. Manche Suchmaschinen nehmen Torrent Dateien, die auf illegale Inhalte verweisen runter, andere, wie The Pirate Bay, behaupten jedoch lediglich, dass eine Torrent Datei selbst nicht illegal sei, da darin kein “Filmmaterial” zu finden ist. Das ist auch soweit richtig, allerdings stellt sich dann die Frage, wer für die Verbreitung des Filmmaterials verantwortlich ist.
Im Grunde genommen ist es sehr einfach: Derjenige, der das Material anderen Nutzern zur Verfügung stellt.
1. Lösungsweg: eDonkey-Server schließen, falls diese nicht verhindern, dass mit ihnen verbundene Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material austauschen können.
Problem: Hierzu gab es bereits eine Gerichtsentscheidung, die diese Vorgehensweise verneint hat. Darüber hinaus ist es dem eDonkey Serverbetreiber technisch nicht möglich das Material zu überprüfen, da das Audio- oder Videomaterial nicht über den Server ausgetauscht wird. Der Server koordiniert nur die reine Vermittlung der Daten zwischen den Nutzern – diese Daten enthalten keine Informationen über das Video- oder Audiomaterial.
Auch wenn gegen eDonkey-Server erfolgreich vorgegangen werden könnte, werden unmittelbar andere, vielleicht auch neue, Serverbetreiber den Posten des alten Betreibers übernehmen. Technisch ist es sehr leicht einen eDonkey-Server zu betreiben.
2. Lösungsweg: Torrent-Suchmaschinen verbieten (Pirate Bay, Mininova, etc.)
Problem: Hierzu wurden bereits etliche Gerichtsverfahren geführt. In den USA wurde keine der Suchmaschinen verurteilt, sofern diese die Suchergebnisse rausnimmt, wenn sie vom Urheber angemahnt werden. The Pirate Bay ist ein Sonderfall, da diese Suchmaschine sich generell weigert irgendetwas runterzunehmen.
Auch wenn man Torrent-Suchmaschinen verbieten könnte, tauschen Nutzer über Blogs, Foren und andere Medien Torrent-Links aus.
3. Lösungsweg: Torrent-Tracker schließen.
Problem: Der Betrieb eines Torrent-Trackers kann aus fast jedem Land der Welt erfolgen. Die dafür notwendige Bandbreite ist sehr niedrig. Sobald ein Torrent-Tracker in ein Land verlegt wird, in dem der Betreiber nicht greifbar ist, können Nutzer auch aus Deutschland weiterhin illegal Daten tauschen.
4. Lösungsweg: Illegale Inhalte, die über das P2P Protokoll getauscht werden über den Internetanbieter (z.B. T-Online) automatisch filtern/blockieren
Problem: Die Analyse von größeren Datenmengen, die jede Sekunde über P2P Protokolle getauscht werden erfordert eine Kapazität von Rechnerleistung, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht, jedenfalls nicht für solche Zwecke, zur Verfügung steht. Die Daten einer kleineren Benutzergruppe könnten analysiert und blockiert werden, dies würde jedoch nicht das eigentliche Problem lösen.
5. Lösungsweg: Mit verschiedenen Mitteln den Teilnehmer im P2P Netzwerk identifizieren und davon abhalten urheberrechtlich geschützte Inhalte an andere Nutzer im P2P Netzwerk zu verbreiten.
Jeder Downloader in einem P2P Netzwerk ist gleichzeitig ein Uploader. Ein Nutzer, der eine Datei herunterladen möchte, muss zwingend dieselbe Datei oder andere Dateien mit anderen Nutzern teilen, d.h. er verbreitet bei einem Download gleichzeitig urheberrechtlich geschütztes Material. Rechtlich ist dieses Thema sehr heikel, moralisch dürften sich nur wenige P2P Downloader darüber bewusst sein, dass sie bei einem Download für die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material verantwortlich gemacht werden könnten.
Der Uploader im P2P Netzwerk, d.h. der Datenlieferant, ist in jedem Fall identifizierbar, zumindest solange er bei einem Internetanbieter einloggt ist, der bei Verstößen die Nutzerdaten zu den identifizierten IP-Adressen herausgibt. Dies ist in fast jedem Land der Fall. In einigen Ländern werden die Daten zwar nicht herausgegeben, der Uploader wird jedoch von einer dritten Authorität für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nach den gesetzlichen Vorschriften bestraft (z.B. Frankreich).
Diverse Unternehmen bieten Dienstleistungen an, um, im P2P Netzwerk, das Verhalten eines Downloaders zu imitieren und somit herauszufinden, welche anderen Nutzer die urheberrechtlich geschützte Datei anbieten.
Sobald die Verbreitung festgestellt wurde, gibt es mehrere Wege den Uploader zu bestrafen:
1. Eine Dritte Instanz, wie sie z.B. in Frankreich eingerichtet werden soll/ist, sorgt dafür, dass der Nutzer bei mehrmaligen Verstößen den Internetanschluss verliert, trotzdem jedoch die Gebühren des Anschlusses ein Jahr lang weiter entrichten muss. In den USA erhält der Nutzer eine Abmahnung durch seinen Internet-Anbieter und wird aufgefordert die Verbreitung zukünftig zu unterlassen. Mehrmalige Verstöße führen dazu, dass der Internetanschluss gekündigt wird.
2. In einigen Ländern ist nicht ganz klar geregelt, was genau bei einem Verstoß stattfinden soll. Des Weiteren existiert oft auch keine Instanz, die diese Verstöße protokolliert und Internetsperren verhängen darf, so auch in Deutschland.
Einige Kanzleien beauftragen Unternehmen, die die Technologie beherrschen, nach Verstößen zu suchen. Anhand der IP-Adresse werden beim Internetanbieter die Daten des Nutzers ermittelt. Der Nutzer erhält daraufhin eine kostenpflichtige Abmahnung und/oder eine Schadenersatzforderung. In einigen Fällen soll der Nutzer für das Bereitstellen weniger Titel tausende von Euros zahlen. Diese Vorgehensweise wird möglicherweise dazu führen, dass der Nutzer es unterlässt die Titel weiter zu verbreiten. Ein, zumindest moralisch, bitterer Beigeschmack bleibt jedoch trotzdem, zumal diese Praxis mit ihren, zum Teil, horrenden Schadensersatzforderungen in Deutschland ja bereits durch Gerichte eingeschränkt wurde.
In anderen Fällen wird der Nutzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer geringeren Gebühr aufgefordert. Dieses Vorgehen wird meistens vom Nutzer akzeptiert.
Fast alle Abmahnlösungen sind für den Urheber nur mit relativ geringen Kosten verbunden. Schlussendlich zahlt der Nutzer das Entgeld für die Ermittlung und den dadurch verursachten Schaden – eine faire Lösung für den Urheber.
Ein einmal abgemahnter Nutzer wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht noch einmal Rechtsverstöße begehen. Sollte er es jedoch trotzdem nochmal tun, werden durch die abgegebene Unterlassungserklärung teilweise horrende Strafen fällig, was auch mehr als fair sein sollte.
Fazit: Das Problem P2P Netzwerke ist weitestgehend gelöst. Die Politik in Deutschland neigt zwar manchmal dazu, das Vorgehen gegen Störer komplizierter als notwendig zu gestalten, letztendlich muss man jedoch der Politik eingestehen, dass sie es dann doch einfacher gemacht hat. Vorher musste der Urheber eine Strafanzeige gegen den Täter stellen. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen ermittelte die Staatsanwaltschaft daraufhin den Anschlussinhaber der IP-Adresse. Nach Akteneinsicht, durch den Geschädigten, konnte der Urheber daraufhin dem Störer eine Abmahnung zustellen.
Das Vorgehen war notwendig, da es dem Urheber auf andere Art und Weise nicht möglich gewesen wäre den Täter zu identifizieren. In der Presse wurde dieser Prozess manchmal jedoch als “Kriminalisierung” bezeichnet. Nun ist es nicht mehr notwendig gleich ein Strafverfahren zu eröffnen. Auch hier bleibt leider trotzdem ein etwas bitterer Beigeschmack, denn einige Nutzer können sich die Abmahngebühren und Strafen nicht leisten. Es ist jedoch verständlich, dass dem Urheber Kosten entstehen und er hat auch ein gutes Recht darauf, diese erstattet zu bekommen und zwar von der Person, die sich rechtswidrig verhalten hat.
[...] ist die Fortsetzung des letzten Teils unserer Artikelserie zum Urheberrechtsdiskurs. Es geht um technische Filtermöglichkeiten in P2P [...]
Ich verstehe nur nicht so ganz, wie dieser Schaden geldwert beziffert werden sollte. Nicht jeder, der sich ein Album herunterlädt, hätte es im Laden zu dem von der Musikindustrie verlangten unverschämten Preis von 18 Euro erworben. Von daher ist der Verlust doch eher ein fiktiver. Letztlich sind keine variablen Stückkosten angefallen, die durch das Downloaden nicht gedeckt werden. Höchstens könnten die Gesamtkosten der Produktion nicht ausreichend umgelegt werden. Aber wie gesagt: es ist anzuzweifeln, ob ohne den Download die Verkaufszahl eines Albums wirklich gestiegen wäre. Eine Lösung dieses Problems kann ich mir nur vorstellen, indem die Industrie attraktive Cover zu deutlich niedrigeren Preisen anbietet. Die Schwelle zum Kauf darf nicht mehr so hoch sein – und andererseits sollte etwas geboten werden, das nicht so einfach runtergeladen werden kann.
Ich habe z.B. das Album Ogden’s Nut Gone Flake von The Small Faces in vielfacher Ausgabe. Guckt euch mal diese Verpackung an!! Eine alte Pfeifentabakdose, dazu gibts ein vormschönes Inlay mit tollen Bildern, eine Mini-LP-Replika und auch noch Glasuntersetzer mit dem Cover drauf – für ganz schmales Geld! Wer sich das runterlädt, ist selbst schuld!
Den Schaden kann man nur sehr schwer geldwert beziffern. Immerhin ist das Budget, das jemand jährlich für Musik, Filme oder anderen Content ausgeben kann, limitiert.
Durch das Internet ist es einfacher geworden mehr zu finden. Ob das Budget bei jedem da ist, alles zu kaufen ist zu bezweifeln.
Besondere Angebote, die es ihr Geld wert sind, heben sich von den anderen Angeboten ab, das ist richtig. Simple Musik, auf 3 Minuten, in einem Album zusammengefasst, wird heutzutage nicht mehr der selbe Wert wie früher angemessen.
Einen angemessenen Wert erhält der Content jedoch auch dann, wenn er nicht innerhalb weniger Sekunden überall “kostenlos” erhältlich ist. Für manche dürfte Qualität eine Rolle spielen, für viele ist es jedoch auch OK bei YouTube Musik zu hören und Musikvideos zu sehen, auch wenn nur mit miserabler 64kbit/s Audiospur und verwackeltem und verpixeltem Video.
Das Verständnis von Qualität hat sich geändert, aus diesem Grund ist es wichtig genau diese Verbreitung einzudämmen um wieder Qualität anbieten zu können.
Zudem haben wir auch recht eindrucksvoll selbst miterlebt, dass es Nutzer vorziehen “kostenlos” etwas zu kriegen als dafür Geld auszugeben. Das Gefühl dafür, Leistung gegen Entgelt zu bezahlen, hat sich stark verändert und tendiert eher zum kostenlos bekommen. Eine Umerziehung ist nur sehr schwer möglich, der Jugendliche von heute fragt seinen Kumpel im MSN Messenger ob er ihm mal eben das neue MP3 von Künstler X schicken könnte, früher haben wir soweit ich mich erinnere, gespart um die Single oder das Album zu kaufen.
Zugegeben, damals haben wir auch den größten Teil unseres Geldes nicht für Klingeltöne oder Handy-Wallpapers ausgegeben – also vielleicht ist Jamba doch eher Schuld an der Misere?
Das Abmahnungen fair sind, wage ich zu bezweifeln. Denn diejenigen, die zahlen müssen, sind in der Regel nicht die Verursacher. Denn zahlen müssen die Väter oder Mütter, die Tauschbörsen nutzen aber die großen Kids (Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen). Und es gibt keine technische Möglichkeit dies zu verhindern, außer man kappt das Internet vollkommen. Aber dies ist aufgrund anderer Notwendigkeiten (Schule, Ausbildung, etc.) nicht durchführbar.