Im zweiten Teil unserer Serie zum Urhuberrechtsdiskurs geht es um Verbreitungskanäle des Filesharings. Es handelt sich hier um die Fortsetzung des Artikels “Gedankenansätze zum aktuellen Diskurs der Urheberrechtsproblematik“.
Wie wird geistiges Eigentum “gestohlen” oder getauscht?
Von tauschen kann man hierbei nicht sprechen, denn man hat den aktuellen Harry Potter nicht gegen etwas anderes, was man besessen hätte, getauscht – offizielles Zahlungsmittel ist nunmal Geld und nicht Kultur – man hat ihn kopiert, oder einfach gesagt “einfach mal heruntergeladen”. Das Wort “Stehlen” enthält allerdings auch eine Fehlimplikation:
Wenn ich etwas stehle bedeutet dies, dass ich jemanden etwas wegnehme. Dass ich also mehr besitze als vorher und, was viel wichtiger ist, dass derjenige dem ich etwas gestohlen habe, weniger besitzt als vorher.
Hierfür stehen verschiedene Wege zur Verfügung, einige sind komfortabler, andere komplizierter.
Direct Download Sites / FTP-Sites
Gegen ein Entgelt von ein paar Euro monatlich erhält man Zugriff auf die topaktuellsten Filme auf Servern, die irgendwo auf der Welt, mal besser, mal schlechter versteckt sind. Gezahlt wird per Kreditkarte, anderen elektronischen Zahlungsmitteln oder auf sonst andere, teils zwielichtige Art und Weise.
Diese Form der Piraterie ist recht schnell zu durchschauen und folglich nicht immer sehr beliebt, da zumindestens Zahlungswege und Serverstandorte lokalisiert werden können. Die Server dürfen auch nicht in ganz exotischen Ländern stehen, denn immerhin müssen Terabytes an Daten transferiert werden.
Mehrere Unternehmen haben sich darauf spezialisiert solche Netzwerke zu infiltrieren und dann, mit Softwarelösungen automatisiert, Dateien zu identifizieren, die Werke enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind. Diese Daten werden gesammelt an Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Diese infiltrieren auf Grundlage dieser Informationen – sofern die Infos selbst nicht schon ausreichen – ihrerseits noch einmal das Netzwerk und greifen dann zu. In vielen Fällen kann auch ermittelt werden, wer auf diese Daten gegen Zahlung eines Entgeltes illegal zugegriffen hat.
Das Prinzip von Direct Download Sites hat nichts mit Technik oder Technologie zu tun, es werden primitive technische Mittel genutzt um Filme und andere Werke als Hehlerware günstiger zu verkaufen. Da das Geschäft für die Betreiber sehr gefährlich ist, findet es auch keine sonderlich große Masse an Nutzern, die öffentlich oder direkt hierfür geworben werden kann. Kaum ist einer dieser Dienste beliebt geworden, wird gegen ihn bzw. den Betreiber ermittelt und der Dienst wird geschlossen.
Als Künstler oder Urheber hat man die Möglichkeit Unternehmen zu beauftragen, die diese Netzwerke nach den eigenen urheberrechtlich geschützten Inhalten durchsuchen und im Namen der Urheber alle notwendigen Schritte veranlassen können um das betreffende Netzwerk schließen zu lassen.
Um einmal auf das Gut und Böse Bild vom Beginn unserer Reihe zurückzukommen, sind hier ganz klar die Hehler die Bösen. Der Hehler ist sich seines Tuns voll bewusst. Sein Geschäft basiert darauf Inhalte illegal zu einem niedrigen Preis zu verkaufen. Er kennt die möglichen Konsequenzen. Aus diesem Grund versteckt er seine Identität und sucht sich seine Abnehmer ganz genau aus.
Warum existieren immer noch Anbieter die dieses Geschäftsmodell betreiben? Es erfordert ein sehr hohes Maß an krimineller Energie. Mit technischen Mitteln kann hiergegen präventiv nicht vorgegangen werden. Weder Politik noch Strafverfolgungsbehörden können präventive Maßnahmen durchführen. Erst nach einer Tat oder nach Ermittlung der Täter können Maßnahmen erfolgen. Die verfügbaren technischen Mittel ermöglichen es jedoch solche Netzwerke zu infiltrieren und die Inhalte halbwegs automatisiert zu erkennen. Die Weiterentwicklung dieser Technologien verbessert kontinuierlich die Erfolgschancen im Kampf gegen diese Art des illegalen Filesharings.
Fazit: Von dieser Form des Verbrechens der Internet-Piraterie kann jedoch in den Pressemitteilungen nicht die Rede sein, da hierbei allein Strafverfolgungsbehörden tätig werden können. Die Politik hat bereits die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt um erfolgreich gegen solche Plattformen vorzugehen.
UGC Plattformen / Video-Hosting sites (z.B. YouTube)
Millionen Nutzer weltweit laden Videos auf eine Videoplattform hoch und stellen sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Ob ein Video urheberrechtlich geschützt ist oder nicht und ob der Urheber mit der Verbreitung einverstanden ist, weiß zu diesem Zeitpunkt noch niemand, bzw. Es interessiert weitesgehend niemanden.
Durch dieses Geschäftsmodell ist YouTube groß, begehrt und beliebt geworden – richtig erfolgreich leider nicht. Die Plattform generiert Umsatz durch Werbung, die im Video, neben dem Video oder in anderen Bereichen der Seite angezeigt wird. Der Nutzer kann die Videos ohne Bezahlung kostenlos anschauen. Die Plattform selbst verdient relativ wenig daran. Bis heute ist kein Fall bekannt geworden in dem eine solche Plattform kostendeckend arbeiten konnte und gleichzeitig populär war.
Große Plattenlabels und Filmstudios konnten diverse Plattformen bereits dazu bewegen ihre Urheberrechte besser zu schützen. Beispielsweise nutzt YouTube eine Art Video- und Audioerkennungssoftware, teilweise selbst entwickelt, teilweise von anderen Unternehmen eingekauft, die anhand der hochgeladenen Daten automatisiert erkennen kann, ob es sich bei dem Audio Track in einem hochgeladenen Video um Madonnas neues Lied handelt oder um ein selbst komponiertes Lied, das man kostenlos der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte.
Von dieser Plattform und den Inhalten profitiert in erster Linie der Betreiber selbst. Der Nutzer erhält für das Hochladen und bereitstellen der Videos in der Regel gar nichts. Trotzdem ist es YouTube nicht gelungen die Kosten seiner Plattform zu decken. Jedes Jahr verursacht die Videoplattform Verluste in Höhe von mehreren hundert Millionen US-Dollar, die jedoch vom Mutterunternehmen Google getragen werden.
Ist man ein großer Urheber kann man YouTube recht schnell und ohne größere Probleme dazu bewegen, zu verhindern, dass die eigenen geschützten Inhalte durch die Nutzer der Plattform verbreitet werden. Ist man jedoch ein kleinerer Urheber wird man von YouTube in lange Authorisierungsprozesse eingebunden, die etliche Monate andauern können, bis schließlich die Urheberrechte so erfolgreich wie die der großen Urheber geschützt werden können. In der Zwischenzeit profitiert YouTube durch die Werbeeinnahmen an den illegalen Inhalten. Will man dies und die Verbreitung der Inhalte verhindern ist man als kleinerer Urheber darauf angewiesen die illegalen Clips selbst zu suchen und manuell bei YouTube zu melden. Dabei muss man sich jedoch strikt an die amerikanische Gesetzesgebung halten, etwas anderes kennt YouTube nämlich nicht. In einigen Fällen könnte es sogar passieren, dass man von YouTube, auf Gruindlage des amerikanischen Rechtssystems, dazu verdonnert wird Prozesse zu führen, die jedoch im eigenen Land kaum durchzuführen sein dürften. Dass deutsche Gerichte jedoch das amerikanische Recht nicht kennen, interessiert YouTube leider in den meisten Fällen (noch) nicht.
Andere Video-Hosting Sites nutzen dagegen überhaupt keine Schutzmöglichkeiten, die automatisiert nach jedem Upload durchgeführt werden. Hier ist man in jedem Fall darauf angewiesen manuell nach den Rechtsverstößen zu suchen und diese melden.
Die von YouTube eingesetzte Strategie, Wiederholungstäter damit zu bestrafen, indem das YouTube Konto gesperrt wird hilft leider auch nicht. YouTube identifiziert einen Täter anhand der Email Adresse. Ein einzelner Täter kann somit mehrere Zugänge mit mehreren Email Adressen einrichten und tausendfach gegen Urheberrechte verstoßen, ohne richtige Konsequenzen oder Sperren zu erleben.
Neuerdings tummeln sich auch Video-Hosting Sites im Netz, die angeben legal von diversen Künstlern Rechte erhalten zu haben. Das mag der Wahrheit entsprechen, nichtsdestotrotz rechtfertigt der Erwerb der Rechte an einigen Künstlern oder eher Urhebern nicht die Verbreitung der restlichen 80% Videos auf der Plattform, deren Urheber nicht entlohnt werden. Das Universal Music Partnerlogo auf einer Videohosting Site ist somit keine Garantie dafür, dass die Seite es mit den Urheberrechten wirklich ernst nimmt.
YouTubes Konzept den Urheber an den Werbeeinnahmen mitzubeteiligen ist an sich eine ganz nette Idee. Reich ist jedoch damit bisher kein Künstler geworden und kostendeckend kann man damit auch nicht arbeiten. Der Zuschauer findet die Idee natürlich klasse, da er die Inhalte kostenlos nutzen kann, effektiv ist diese Form der Refinanzierung jedoch nicht.
Eine Video-Hosting Site ist somit nicht von Grund auf böse.
Implementiert sie Schutzmaßnahmen, die auf dem Markt erhältlich sind und ermöglicht sie dabei jedem Urheber und Künstler gleichermaßen die Möglichkeit auf die automatischen Sperrmöglichkeiten zuzugreifen ist das eine recht faire Lösung.
Das Problem der illegalen Verbreitung durch diese Plattformen ist somit weitesgehend gelöst.
Urheber, die keinen großen Organisationen angehören, sollten sich jedoch unbedingt nicht blind darauf verlassen, dass ihre Rechte gleichermaßen geschützt werden und stattdessen gegen Methoden der ungleichen Behandlung vorgehen. Denn wenn wir von Urheberrechten sprechen, sprechen wir über Gesetze – und vor dem Gesetz sind wir doch alle gleich, oder etwa doch nicht?
Im Kampf gegen Piraterie auf Video-Hosting Sites muss jedoch trotzdem Hilfe in Anspruch genommen werden. Nicht jeder Künstler weiß nämlich, auf welche Art und Weise er dafür sorgen kann, dass die Inhalte auf solchen Plattformen nicht mehr angeboten oder hochgeladen werden können. Hierzu werden bereits, durch mehrere Unternehmen, verschiedene technische Hilfsmittel bereitgestellt, die dem Urheber diese Arbeit erleichtern.
Fazit: Video-Hosting Plattformen können präventive Maßnahmen implementieren, die urheberrechtlich geschützte Video -und Audiodaten erkennen. Darüberhinaus kann jeder Nutzer einen Verstoß melden. Das Video wird daraufhin umgehend von der Seite genommen. Alle verfügbaren Videos werden offengelegt, es werden keine Videos “versteckt”. Die Inhalte sind transparent überprüfbar.
Durch diese Plattform werden letztendlich keine Milliardenverluste herbeigeführt, jedenfalls nicht mehr – große Plattenlabels und Filmstudios können mit geringem Aufwand weitere Verluste verhindern.
[...] ist Teil drei unserer umfangreichen Serie zum Urheberrechtsdiskurs. Teil 1 führt in das Thema ein, Teil 2 geht auf Verbreitungswege geistigen Eigentums [...]
[...] zum aktuellen Diskurs der Urheberrechtsproblematik I Urheberrechtsdiskurs II – Die Verbreitung “geistigen Eigentums” Urheberrechtsdiskurs III – Cyberlocker Services (z.B. rapidshare) / Video Hosting [...]
“Wenn ich etwas stehle bedeutet dies, dass ich jemanden etwas wegnehme. Dass ich also mehr besitze als vorher und, was viel wichtiger ist, dass derjenige dem ich etwas gestohlen habe, weniger besitzt als vorher.
Hierfür stehen verschiedene Wege zur Verfügung, einige sind komfortabler, andere komplizierter.”
Sie möchten hiermit doch nicht wirklich implizieren, dass ich durch das Herunterladen, dem anderen etwas wegnehme? Das es nicht legal ist, und das Konzepte gefunden werden sollten, diese Tauschvorgänge unattraktiv zu machen, da sind wir uns ja einig. Aber gerade Argumente wie dieses zeigen mir immer wieder, dass es nach wie vor mehr um das “bestrafen” als um das “verhindern” geht. Das Erstere ist ja auch einfacher.