Was hat sich die RIAA damals gefreut. Im Oktober 2007 hatte sie vor Gericht Erfolg damit eine alleinstehende Mutter zu einer Geldstrafe von insgesamt 222.000 Dollar (damaliger Wert etwa 156.000 Euro) verurteilen zu lassen. Grund: Der Inhalt eines Kazaa-Shared Ordners, der immerhin beachtliche 1700 urheberrechtlich geschützte Werke enthielt. Die Frau ist erwartungsgemäß in Berufung gegangen und das verfahren wird neu aufgerollt, da der Richter jetzt der Ansicht ist seine Geschworenen nicht korrekt instruiert zu haben.
Damals teilte er diesen mit, allein die Bereitstellung der Werke stelle bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.
Dies entspricht der Argumentation der Medienindustrie und ist bekannt unter dem Namen: “Making-Availible”-Theorie.
Nun vertritt er die Ansicht, dass diese Theorie keine feste rechtliche Grundlage besitzt. Argumentiert wird dabei mit anderen Urteilen aus seinem Gerichtsbezirk. So kommt es laut diesen für die Urheberrechtverletzung darauf an, dass die tatsächliche Verbreitung nachgewiesen werden kann. Dies ist nicht allein durch die Bereitstellung der Dateien gegeben.
Weiter Informationen gibt es im Heise Newsticker.
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